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Das vorgerichtliche Mahnverfahren: Auf den Schuldner einstellen
Nach Eingang des Auftrags prüfen wir für Sie in der Datenbank der Bürgel-Wirtschaftsinformation, ob Negativmerkmale gegen Ihren Schuldner vorliegen. Damit wir gleich wissen, mit welchem "Schuldnertyp" wir es zu tun haben und welche Maßnahmen die meiste Aussicht auf Erfolg versprechen.
Nach der schriftlichen Zahlungsaufforderung suchen unsere Mitarbeiter den persönlichen Kontakt zum Schuldner. Vorrangiges Ziel ist an dieser Stelle, die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft beim Schuldner zu ermitteln.
Häufig können wir schon jetzt den Schuldner zur vollständigen Zahlung bewegen, oder z.B. durch angemessene und tragfähige Zahlungsregelungen eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung erreichen.
Sollten die vorgerichtlichen Maßnahmen jedoch nicht zum Erfolg führen, wird für Sie das gerichtliche Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet. Natürlich nur nach Ihrer ausdrücklichen Beauftragung.
Einen Großteil Ihrer Vorgänge bringen wir ohne Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens zum Abschluss. |
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