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Das gerichtliche Mahnverfahren: Die Schnittstelle zu Ihrem Recht


Bevor das gerichtliche Mahnverfahren für Sie eingeleitet wird, erhalten Sie von uns ein Schuldnerprofil mit unserer Empfehlung für die weitere Bearbeitung.

Im Schuldnerprofil sind die Bonitätsverhältnisse des Schuldners detailliert dargestellt. Es dient zur Einschätzung des Kostenrisikos. So kann z.B. bei einer geringen Hauptforderung in Anbetracht desolater Bonitätslage die Stornierung des Inkassoauftrages sinnvoll sein, da die zu erwartenden Gerichts- und Zwangsvollstreckungskosten in keinem Verhältnis zur Erfolgsaussicht stehen.

Erscheint die Fortsetzung des Verfahrens sinnvoll und haben Sie den Auftrag erteilt, leiten wir unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Mit Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides sind die Voraussetzungen zur Zwangsvollstreckung geschaffen.

Falls der Schuldner Rechtsmittel einlegt, kann über ein gerichtliches Klageverfahren Ihre Forderung weiter verfolgt werden.
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