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Die Zwangsvollstreckung: Alle Möglichkeiten ausschöpfen
Sobald uns der Vollstreckungsbescheid oder das Urteil vorliegt und vollstreckbar ist, wird die Vollstreckungsmethode angewandt, die am meisten Aussicht auf Erfolg verspricht. Auf diesen Verfahrensabschnitt sind besondere Mitarbeiter spezialisiert.
Neben dem klassischen Gerichtsvollzieherauftrag favorisieren wir sogenannte Dritt- schuldnerpfändungen, z.B. bei Arbeitgebern, Lebensversicherungen, Banken etc..
Die dafür erforderlichen Informationen erhalten wir über den direkten Zugang zur Datenbank der Bürgel-Wirtschaftsinformation und über unsere eigene Rechercheabteilung. Das Vorgehen in der Zwangsvollstreckung können wir selbstverständlich je nach Individualität des Sachverhaltes mit Ihnen abstimmen.
Natürlich können auch in diesem Verfahrensabschnitt besondere Zahlungsmodalitäten mit dem Schuldner abgestimmt werden, falls Sie als Kunde damit einverstanden sind.
Sollte die Zwangsvollstreckung fruchtlos verlaufen, beantragen wir gegebenenfalls die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung der Vermögenslosigkeit des Schuldners.
Bleibt auch diese Maßnahme ohne Erfolg, ist die Bearbeitung des Inkassoauftrages beendet.
Dennoch: Auch wenn Ihr Anspruch bis zu diesem Zeitpunkt nicht realisiert werden konnte, eine Beauftragung zur dauerhaften risikofreien Überwachung Ihrer Forderung ist möglich. In vielen Fällen können wir für Sie zu gegebener Zeit Ihre Forderung doch noch einziehen. |
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